Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der optimalen Gestaltung von Direktinvestitionen eines deutschen Unternehmens in Polen aus gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Sicht. Als deutsches Unternehmen werden sowohl eine Kapital- als auch eine Personengesellschaft betrachtet, an denen lediglich natürliche Personen beteiligt sind. Die Darstellung umfasst folgende Investitionsalternativen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (pl. spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia)
Zweigniederlassung (pl. oddzial) oder Vertretung (pl. przedstawicielstwo)
Kommanditgesellschaft (pl. spólka komandytowa)
Annahmegemäß werden in polnischen Unternehmen aktive Tätigkeiten ausgeführt, d.h., es erfolgt dort keine bloße Vermögensverwaltung. Den Berechnungen der deutschen Einkommenssteuerschuld liegt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent zugrunde. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent und wird auf die Körperschafts- bzw. Einkommenssteuer erhoben. Bei einem hier angenommenen Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich der Gewerbesteuersatz von 16,67 Prozent. Der deutsche Körperschaftssteuersatz liegt bei 25 Prozent.
In Polen besteht auch die Möglichkeit der Investition in einer der zahlreichen Sonderwirtschaftszonen unter der Voraussetzung der Ausübung von Produktionstätigkeiten. Dort können u.a. in Abhängigkeit von der Höhe der Investitionssumme Steuerbefreiungen ausgenutzt werden. In der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn / Slubice ist ihre Inanspruchnahme bspw. an eine Investitionssumme von mindestens 100.000 EUR geknüpft. Die dadurch ausgelösten steuerlichen Konsequenzen werden im Abschnitt 4 beschrieben.
Die Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand vom 1. Juni 2004.
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