Das Wort ›Toteis‹ ist – nach der von Jedermann beherrschten Sprachlogik – der Begriff für einen Eiskörper, der Teil eines Eisstroms war und der – liegengeblieben – unbeweglich geworden ist. Gletscherkundlich versierte Geographen erfanden einst das Begriffswort ›Toteis‹ zur Bezeichnung von aktuell in Island, auf Svalbård und an der Yakutat-Bai (Alaska) unter Moräne vorkommendem Eis, und im Vorfeld der dortigen Gletscher entstandene Hohlformen [Löcher, Kessel, Senken etc.] wurden von ihnen zu Recht als Ergebnis des Austauens von vermeintlich vorhanden gewesenen Toteiskörpern gedeutet. Leider wurden und werden in vorzeitlich von Gletschern überfahrenen Gebieten heutzutage vorhandene, mutmaßlich eiszeitlich entstandene Erscheinungen [Löcher, Kessel, Senken etc.] mit dem obenbesagten rezenten geomorphologischen Phänomen gleichgesetzt und schlechtweg [zu allermeist ohne jegliche Beweisführung] als ›Toteislöcher‹, ›Toteiskessel‹, ›Toteissenken‹ etc. beschrieben, obwohl es für die Anwendung des aktualistischen Prinzips keinerlei Rechtfertigung gab und gibt. Zwar sind Löcher, Kessel, Senken etc. unstrittig Gegenstand der Geomorphologie und zum Beispiel deren örtliche Lage ein geographisches Problem, aber Toteis ist im wesentlichen ein glaziologisches Phänomen, wobei rezent vorkommendes Toteis ein körperlich fassbarer, der Untersuchung durch die Gletscherkunde [Wissenschaft von den rezenten (Gebirgs-) Gletschern] direkt zugänglicher Gegenstand ist. Für die Eiszeitglaziologie [Wissenschaft von den pleistozänen Binnenlandvereisungen], die sich für das pleistozäne Toteis interessiert, ist hingegen längst ausgetautes pleistozänes Toteis nur virtuell ›fassbar‹, das heißt es ist – sofern überhaupt örtlich Gelegenheit zum Toteisentstehen bestand – allenfalls an hinterlassenen Hohlformen als existent gewesen erkennbar... Die vorliegende Arbeit [Artikel 17] soll die Möglichkeiten zur Nachweisführung über die etwaige Mitwirkung von Toteis beim Hohlformentstehen in von Binnenlandglazialen überfahrenen Gebieten offenlegen und überhaupt zum besseren Verständnis der bei den Binnenlandvereisungen oder in deren Folge mutmaßlich ablaufenden Vorgänge beitragen.
|